Ein 21-jähriger Mann, der Kinderpornografie beschafft und weitergeleitet hat, wird bestraft und erhält Hausbesuche

Ein 21-jähriger Mann aus Schouwen-Duiveland wurde wegen Erwerbs, Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie zu 180 Tagen Haft verurteilt, wovon 173 Tage zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das bedeutet, dass der Mann, der bereits eine Woche im Gefängnis verbracht hat, nicht erneut ins Gefängnis muss, solange er in den nächsten zwei Jahren nicht rückfällig wird. Er muss jedoch 240 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und verschiedene Auflagen erfüllen.
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